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Wahlärztin

Als Wahlärztin habe ich ausreichend Zeit für meine Patienten!

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener, freiberuflich tätiger Arzt ohne Vertrag mit den Krankenkassen.

Der Patient gilt zunächst als Privatpatient und muss für die vom Arzt durchgeführten medizinischen Leistungen vorerst selbst aufkommen.

Die Rechnung kann anschließend bei der jeweiligen Krankenkasse persönlich oder per Post eingereicht werden.

Der Betrag, der rückerstattet wird, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab, die je nach Bundesland unterschiedliche Tarifverträge abschließt.

Um diesen Ablauf für Sie möglichst einfach zu gestalten, erhalten Sie in meiner Ordination eine Honorarnote mit den aufgeschlüsselten Leistungen.

In der Ordination ist sowohl Barzahlung als auch Bankomatkassenzahlung möglich!

Senden Sie diese Honorarnote unter Angabe Ihrer Bankdaten an Ihre Krankenkasse oder Zusatzversicherung zur Kostenrückerstattung.

Nutzen Sie die Möglichkeit einer Privatarzt-Zusatzversicherung!

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